Die erste Säule auch genannt Staatliche Vorsorge beinhaltet die AHV, IV und EL welche in der Schweiz gesetzlich geregelt sind. Die erste Säule ist somit für jede/n in der Schweiz obligatorisch.
Die 2. Säule auch genannt Berufliche Vorsorge der Schweiz, beinhaltet die BVG, UVG und die überobligatorische Vorsorge. Die 2. Säule ist somit für jeden berufstätigen individuell durch den Arbeitgeber geregelt.
Die 3. Säule auch genannt Säule 3a oder Private Vorsorge ist freiwillig und sichert das Einkommen im Alter. Eine Private Vorsorge bei der Versicherung hat auch viele Vorteile wie z.B. Steuerreduktion usw.
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Bei allen Versicherungsgesellschaften in der Schweiz gibt es eine Säule 3a und 3b Vorsorgelösung.
Eine Säule 3a ist eine gebunde Vorsorge oder Lebensversicherung. Ein gebunden Vorsorge Säule 3a wird auch als Rentenoptimierung oder Altersvorsorge bezeichnet. Hierbei lauft die Zeitdauer der Beitragszahlung bis zum Rentenalter, welches ab diesem Zeitpunkt bezogen und ausbezahlt werden kann. Hierbei werden von den Versicherungen individuelle Auszahlungspläne angeboten.
Eine Säule 3b ist eine ungebundene Vorsorge oder Lebensversicherung. Eine ungebundene 3. Säule hat nicht die gleiche Laufzeit wie die gebunde und ist somit frei wählbar. Eine Säule 3b wird häufig auch als Ergänzung zur Säule 3a genutzt. Die Beiträge sind frei Wählbar. Je nach Versicherung gibt es individuelle verschiedene Lösungen dazu.
9Die Vorteile und Nachteile der beiden Säulen 3a und 3b sind minim. Bei der Säule 3a ist somit das angesparte Kapital bis zum Rentneralter gebunden, womit die Rente von 50-60% auf 80-90% des vorherigen Einkommens angepasst wird. Bei der Säule 3b ist die Laufzeit auf 10-30 Jahren frei wählbar, was für andere Lebensziele ideal ist wie zum beispiel Weltreise, Immobilienkauf usw.